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100Pro Personal GmbH vermittelt mehr Arbeitnehmer in feste Jobs am Niederrhein

100Pro Personal GmbH vermittelt mehr Arbeitnehmer in feste Jobs am Niederrhein

100Pro Personal GmbH vermittelt mehr Arbeitnehmer in feste Jobs am Niederrhein

Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurz AÜG, welche seit April 2017 in Kraft getreten sind, sollen die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer verbessern. Leider werden Gesetze nicht von Fachkundigen Personen erlassen, sondern öfters von Politikern welche schlecht beraten oder durch Lobbyisten beeinflusst wurden. Die Zeitarbeit ist seit Ihrer offiziellen Geburtsstunde in den 1970er Jahren immer ein Spielball der Stimmungsmacher gewesen.

Auf den Punkt gebracht – die Zeitarbeit ist gerade in wirtschaftsschwachen Jahren ein wichtiges Instrument um Arbeitslose, Schwervermittelbare und wie aktuell Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu bringen. Geht es der Wirtschaft gut und in absehbarer Zeit ist keine Verschlechterung in Sicht, kann die Politik, wie bei der Regulierung der Zeitarbeit, ein Bauernopfer machen. Es bleibt zu hoffen, dass die Veränderungen des AÜG und Reglementierung der Zeitarbeit nicht zu einem Sterben von Zeitarbeitsunternehmen führt. Denn in guten wie in schlechten Zeiten fallen der Zeitarbeitsbranche wichtige Aufgaben zu.

Die 100Pro Personal GmbH mit Hauptsitz in Kleve am Niederrhein hat sich in ihrer fast 11-jährigern Tätigkeit in den umliegenden Städten Emmerich, Rees, Goch, Geldern bis nach Kranenburg einen sehr guten Ruf erarbeitet. Die Unternehmen setzen auf den guten Draht zu qualifizierten Facharbeitern wie Elektroniker, Schlosser, Schweißer und Mechatroniker und beschäftigen regelmäßig und dauerhaft Personal der 100Pro Personal GmbH.

Was hat sich durch die Änderung des AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im April 2017 geändert? Der Leiharbeiter, welcher noch kurz zuvor, unbefristet und auf Dauer bei einem Unternehmen eingesetzt werden durfte, darf jetzt nur noch 18 Monate eingesetzt werden. Der ahnungslose Gesetzgeber versucht zu verhindern, dass Zeitarbeit nicht zu einer Dauerlösung für Betriebe werden. Im ersten Moment vielleicht kein schlechter Gedanke. Aber auf den zweiten Blick ist die Einführung der maximalen Überlassungsdauer auf 18 Monate für alle Beteiligten ein Problem. Die 100Pro Personal GmbH in Kleve als vermittlungsorientierter Personaldienstleister, hat seit ihrer Gründung im Jahr 2007 auch ohne gesetzliche Regelung immer versucht, Arbeitnehmern den Schritt in eine Festanstellung zu ermöglichen. Nicht zuletzt durch diese vermittlungsorientierte Zeitarbeit, durch die Zahlung guter Löhne und die kollegiale Zusammenarbeit bewerben sich regelmäßig qualifizierte Facharbeiter bei der 100Pro Personal GmbH.

Die Änderung des AÜG mit der maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten ist nicht bis zum Ende gedacht. Denn hat ein Unternehmen keine Möglichkeit einen Mitarbeiter fest einzustellen, dann wird der aktuell beschäftigte Zeitarbeiter abgemeldet und ein neuer Zeitarbeitnehmer wird angefordert.

Das Resultat? Der eingearbeitete Zeitarbeitnehmer, welcher nach 18 Monaten bereits hohe Branchenzuschläge bis zu 65% auf seinen Tariflohn oder alternativ Equal-Pay, also das gleiche Gehalt wie ein Festangestellter bekommen hat, bekommt erheblich weniger Lohn und muss sich neuen Herausforderungen bei einem neuen Einsatzbetrieb stellen. Auch das Unternehmen hat einen Nachteil, es muss auf einen gut eingearbeiteten Kollegen verzichten.

An dieser Stelle sei noch einmal betont. Zeitarbeiternehmer verdienen heutzutage, nach einer Einarbeitungszeit einen sehr guten Lohn, man ist weit entfernt von Dumpinglöhnen. Auch bei ungelernten Arbeitskräften liegt der Tariflohn in der Zeitarbeit um 7,4% höher als der gesetzliche Mindestlohn, für welchen viele Arbeitnehmer außerhalb der Zeitarbeit tätig sind. Gerade bei dieser Personengruppe, bei den ungelernten Arbeitnehmern kann sich die Situation nach der maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten noch schlimmer darstellen. Viele Zeitarbeitsunternehmen, welche vermehrt und zum Teil ausschließlich unqualifiziertes Personal einstellen und an ihre Kunden überlassen sind häufig gezwungen diese Arbeitnehmer zu entlassen. Der Gesetzgeber hat somit genau das Gegenteil von dem erreicht was er erreichen wollte. Was ursprünglich zum Schutz des Zeitarbeitnehmers gedacht war, stürzt den Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit. Dieser jetzt eintretende Drehtüreffekt wurde im Vorfeld der Gesetzesänderung diskutiert aber in dem aktuellen Umfang nicht erwartet. Die neue Regelung im AÜG ist nicht akzeptabel und am Thema vorbei.

Aus genau diesen Gründen gibt es die Forderung nach der „Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer“.

Der Arbeitgeberverband BAP schreibt in seinem aktuellen Rundschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

im Petitionsforum des Deutschen Bundestages ist eine Online-Petition veröffentlicht worden, in der „Beschäftigte der Zeitarbeit“ die „Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer“ fordern (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_09/_11/Petition_83888.nc.html). Begründet wird diese Forderung unter anderem damit, dass der Druck auf die Zeitarbeitskräfte verschärft werde, statt ihre Situation zu verbessern, wie es von der Bundesregierung eigentlich mit den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geplant worden sei.

Als Mitzeichnungsfrist für die Online-Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer gibt das Petitionsforum des Deutschen Bundestages den Zeitraum vom 30. Oktober bis zum 27. November 2018 an. Das heißt, dass in der genannten Zeitspanne die Online-Petition als Unterstützer unter dem genannten Link elektronisch unterzeichnet werden kann.

Sollte die Petition bis zum 27. November 2018 von 50.000 oder mehr Personen unterstützt werden, sehen die „Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden“ vor, dass über sie im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich beraten wird. Der Petent oder die Petenten werden dabei zu dieser Beratung eingeladen und erhalten Rederecht. Von diesem Procedere kann der Petitionsausschuss nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder abweichen (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, 8.2.1. Einzelaufruf und -abstimmung sowie 8.4. Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen).

Wenn die Online-Petition zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich beraten werden sollte, werden wir an dieser Stelle informieren.

Die 100Pro Personal GmbH in Kleve unterstützt Regelungen und Gesetze, welche zum Wohl und Schutze des Arbeitnehmers erlassen werden. Denn nur wenn Zeitarbeit, Personalvermittlung allgemein die Personaldienstleistung attraktiv für den Arbeitssuchenden sind, kann die 100Pro Personal GmbH ausreichend qualifizierte Fachkräfte an die Betriebe am Niederrhein überlassen bzw. vermitteln.

Die 100Pro Personal GmbH in Kleve beschäftigt hauptsächlich qualifizierte Facharbeiter und hat die meisten Mitarbeiter, welche zum ersten Mal Ende September 2018 die Höchstüberlassungsdauer erreicht hatten an die Einsatzbetriebe in ein festes Arbeitsverhältnis vermitteln können. Kein einziger Mitarbeiter wurde gekündigt – die wenigen welche den Einsatzort wechseln mussten erhalten nach dem Wechsel zum Teil sogar einen höheren Lohn als im vorangegangenen Einsatz.

Gerne beraten wir Interessierte zu dem aktuellen Thema … auf unserer Homepage www.100pro-personal.de gibt es weitere Informationen und natürlich attraktive Stellenangebote.

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