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100Pro Personal GmbH zum Thema Datenschutz und DSGVO

100Pro Personal GmbH zum Thema Datenschutz und DSGVO

100Pro Personal GmbH zum Thema Datenschutz und DSGVO

Datenschutz sollte für alle Unternehmer und Dienstleister schon immer ein wichtiges Thema sein. Kundenbestellungen, E-Mail Kampagnen oder Speicherung personenbezogener Daten. Überall spielt der Datenschutz eine Rolle. 2018 kommen auf alle Unternehmen weitreichende Änderungen zu. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Dieses führt zu weitreichenden Veränderungen, viele Grundsätze des Datenschutzrechts nach dem alten BDSG ändern sich.

Auch im Bereich der Personalvermittlung und Zeitarbeit ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Die Bewerber, Mitarbeiter und Kunden der 100Pro Personal GmbH in Kleve müssen sicher sein, dass sorgsam mit ihren Daten umgegangen wird.

Im Namen der Verordnung, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Begriff Datenschutz verankert. Aber im Schwerpunkt geht es um Menschenrechte. Datenschutz ist ein Menschenrecht. Die DSGVO soll Menschenrechte schützen. Seit Einführung von Datenschutzgesetzen haben sich die Machtverhältnisse im Bereich der Datenkontrolle stark verändert. Menschen haben immer weniger Kontrolle darüber, wer über ihre Daten verfügt. Das möchte die DSGVO regulieren. Die DSGVO richtet sich an alle Organisationen, welche Daten von europäischen Einwohnern verarbeiten. Hier ist es unwichtig ob der Sitz der Organisation in Deutschland oder sonst wo auf der Welt ist. Jede Organisation welche entsprechenden Daten verarbeitet ist verpflichtet, die Anforderungen des DSGVO zu erfüllen. Ab dem 25. Mai 2018 ist es endgültig rechtsgültig. Das Europäische Parlament hatte Organisationen in Deutschland eine Übergangszeit von zwei Jahre eingeräumt. Unternehmen hatten somit ausreichend Zeit, um sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Die DSGVO reguliert das Recht über die Kontrolle der eigenen Daten zu haben. Dazu gehören das Recht auf Berichtigung von Daten, Recht auf Löschung von Daten und noch viele weitere datenbasierte Rechte.

Welche Rechte hat zum Beispiel ein Bewerber der 100Pro Personal GmbH in Kleve. Die DSGVO geht in einigen Artikeln (15 bis 21) auf die Rechte ein, die eine Person hat, wenn es um die Bearbeitung von personenbezogenen Daten geht. Bei uns geht es um den Bewerber den Mitarbeiter und Kunden.

Auskunftsrecht des Bewerbers oder Mitarbeiters

Der Kandidat hat das Recht, von einem für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Mitarbeiter informiert zu werden, dass die Daten verarbeitet werden. In diesem Fall müssen folgende Informationen vermittelt werden:

Die Verarbeitungszwecke, Welche Kategorien der personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Welche weiteren Personen diese Daten empfangen haben oder werden. Diese Inhalte stimmen zum großen Teil mit den Informationen in unserer Datenschutzerklärung überein. Die Datenschutzerklärung kann auf der Homepage www.100pro-personal.de eingesehen werden.

Recht auf Berichtigung. Der Bewerber oder Mitarbeiter der 100Pro Personal GmbH hat das Recht, seine Daten berichtigen zu lassen bzw. diese selber zu berichtigen, falls diese nicht korrekt oder unvollständig sind. Der oder die für die Datenverarbeitung Verantwortliche der 100Pro Personal GmbH muss Personen welche die „nicht“ korrekten Daten durch Weiterleitung erhalten hat, über die Änderung informieren. Die 100Pro Personal GmbH in Kleve nutzt ein intelligentes Bewerbermanagementsystem. Dieses System bieten die Möglichkeit nach einem bestimmten Zeitraum automatisch E-Mails mit einem Link zur Aktualisierung der Daten an Kandidaten zu versenden oder Daten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch zu anonymisieren.

Recht auf Löschung. Durch das Recht auf Löschung, auch das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ genannt, hat der Bewerber der 100Pro Personal GmbH den Anspruch, die Löschung seiner Daten zu fordern.

Dieses Recht kann ein Kandidat in folgenden Fällen einfordern. Die Daten sind in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung nicht mehr notwendig. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung zur Verarbeitung. Der Bewerber legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die personenbezogenen Daten müssen wegen einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Dieses Recht räumt einem Mitarbeiter oder Bewerber der 100Pro Personal GmbH ein, einen Stopp der Verarbeitung seiner Daten zu erzwingen. Das bedeutet, dass außer einer fortgesetzten Speicherung der Daten, keine weitere Verarbeitung stattfinden darf (also auch keine Löschung). Ein Kandidat hat in folgenden Fällen Anspruch auf dieses Recht: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird durch den Kandidaten angezweifelt. In dem Zeitraum, in dem die personenbezogenen Daten überprüft werden um eine eventuelle Berichtigung der Daten vorzunehmen, dürfen die Daten nicht für eine weitere Verarbeitung verwendet werden; Eine Verarbeitung ist unrechtmäßig, aber der Betroffene möchte nicht, dass die Daten gelöscht werden und möchte statt einer Löschung eine Einschränkung; Die 100Pro Personal GmbH benötigt die Daten nicht mehr, aber der Bewerber braucht diese weiterhin. Beispielsweise für die Verteidigung von Rechtsansprüchen. Wenn der Verantwortliche beschließt, die Einschränkung aufzuheben, muss er den Betroffenen hierüber informieren.

Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Bewerber oder Mitarbeiter hat das Recht, die personenbezogenen Daten, die er dem Verarbeitungsverantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten und gängigen Format zu erhalten (dieses Format muss maschinenlesbar sein, also zum Beispiel eine CSV-Datei). Die betroffene Person hat das Recht, diese Daten an einen anderen Verarbeitungsverantwortlichen zu übertragen.

Widerspruchsrecht. Ein Bewerber oder Mitarbeiter der 100Pro Personal GmbH in Kleve kann gegen die Verarbeitung seiner Daten Widerspruch einlegen, wenn diese wie folgt zustande gekommen ist:

Die Verarbeitung ist notwendig für eine Aufgabe von öffentlichem Interesse oder für eine Aufgabe im Rahmen der Ausübung von der Obrigkeit, die an den Verarbeitungsverantwortlichen übertragen worden ist. Die Verarbeitung ist notwendig für die Vertretung von gerechtfertigten Interessen von den Verarbeitungsverantwortlichen oder von Dritten. Wenn ein Wiederspruch eingegangen ist, muss die Verarbeitung eingestellt werden. Ausnahme sind, nachweislich legitime Gründe welche die Weiterverarbeitung notwendig machen, oder die Daten sind notwendig um rechtliche Forderungen einzutreiben. Geht es bei dem Wiederspruch das Thema der Personalvermittlung, in welchem sich ein Kandidat direkt bei einem Kunden beworben hat, muss die Verarbeitung gestoppt werden.

Fristen. In dem Moment in welchem ein Kandidat, im Zusammenhang mit oben aufgeführten Rechten, eine Anfrage stellt, hat die 100Pro Personal GmbH einen Monat Zeit, diese Anfrage zu bearbeiten. Aus wichtigem Grund kann die Zeitspanne um zwei Monate verlängert werden. Die betroffene Person muss innerhalb eines Monats über diese Verlängerung informiert werden.

Neben der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO achtet die 100Pro Personal GmbH darauf, dass Daten aktuell sind und diese nicht länger als notwendig gespeichert sind. Die 100Pro Personal GmbH verfügt über eine Rechtsgrundlage für das Verarbeiten von Daten. Weiterhin werden technische Maßnahmen ergriffen um Daten zu schützen – Schutz gegen Verletzungen und Verstöße. Die 100Pro Personal GmbH in Kleve hat organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz eingeführt. In diesem Bereich wird unter anderem kontrolliert und bewertet, inwieweit durch die Verarbeitung von Daten Risiken für andere kreiert werden. Dieses gilt sowohl für Kandidaten, als auch für Kunden und Arbeitnehmer. Die 100Pro Personal GmbH schafft durch Dokumentation die Möglichkeit einer Nachvollziehbarkeit.

Bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve sind die Daten der Bewerber, Mitarbeiter und Kunden in guten Händen! Wir freuen uns auf eine sichere Zusammenarbeit.

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