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100Pro Personal GmbH umwirbt qualifizierte Arbeitskräfte

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100Pro Personal GmbH umwirbt qualifizierte Arbeitskräfte

Die jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich der Zeitarbeit sind aus Sicht der 100Pro Personal GmbH in Kleve eine Bremse für die Wirtschaft. Seit vielen Jahren nimmt die Politik das Thema Bürokratieabbau in den Mund. Bürger, Kommunen und Unternehmen sollten entlastet werden. Im Bereich der Zeitarbeit passiert genau das Gegenteil!

Bevor wir das Thema um die neuen „Richtlinien“ Im Bereich der Zeitarbeit näher beleuchten, machen wir eine freche Aussage: „Die 100Pro Personal GmbH in Kleve am Niederrhein findet qualifizierte Mitarbeiter, weil sie die Bedürfnisse ihrer Bewerber und Mitarbeiter ernst nimmt!“ Die aktuellen Gesetzesänderungen und Tarifanpassungen sind überzogen und verursachen einen unübersichtlichen Wust an Bürokratie.

Im April 2017 trat die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft. Es legt fest, dass Zeitarbeitnehmer nach 9 Monaten Beschäftigung in ein und demselben Betrieb das gleiche Einkommen (Equal Pay) wie vergleichbare Beschäftigte des Entleihbetriebes bekommen sollen. Nachdem verschiedene Gewerkschaften und politische Parteien in der Vergangenheit immer wieder beklagten, dass zwischen dem Lohn der Zeitarbeitnehmer und dem Stammpersonal große Lücken klafften, erhofften sich viele Beschäftigte eine deutliche Lohnerhöhung durch Equal Pay.

Bereits seit November 2012 gibt es die Branchentarife, diese regeln das ein Zeitarbeitnehmer, der in einem Industriebetrieb eingesetzt wird, in Stufen an den Verdienst des Festangestellten herangeführt wird. Aus Sicht der 100Pro Personal in Kleve steht der administrative Aufwand, zur Umsetzung dieser Regularien, in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis. Die Ermittlung des Equal Pay ist ein enormer personeller und finanzieller Aufwand. Für beide Parteien, dem Verleiher und dem Entleiher stehen Strafen im Raum. Nicht nur aus diesem Grund muss hier sehr sorgsam vorgegangen und dokumentiert werden. Als erstes muss festgestellt werden, was ein „vergleichbarer Mitarbeiter“ ist. Hier geht es nicht nur um die Tätigkeit, sondern auch um den Qualifizierungsgrad (z.B. Berufsausbildung), die Berufserfahrung und die noch geringe Betriebszugehörigkeit. Man muss also fragen, was dieser Mitarbeiter verdienen würde, wenn er für genau diese Tätigkeit zum genau gleichen Termin im Entleihbetrieb eingestellt worden wäre. Bei der Ermittlung des EqualPay ernten die Disponenten der 100Pro Personal GmbH in Kleve regelmäßiges Kopfschütteln bei Ihren Geschäftspartnern. Als nächstes ist die Frage zu klären, was alles zum Equal Pay gehört. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG definiert dies bislang nicht genau. Klar ist lediglich, dass neben dem Stundenlohn und den Zuschlägen, z.B. für Schicht- oder Sonntagsarbeit auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Prämien gehören. Auch Vergünstigungen wie eine Kantinennutzung und Sachbezüge (Personalrabatte, Gutscheine etc.) sollen berücksichtigt werden.

Nicht nur die Entleiher der 100Pro Personal GmbH am Niederrhein können kaum glauben, was sich der Gesetzgeber unter der Federführung der Bundesministerin für Arbeit, Frau Andrea Nahles erdachte, auch der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit versteht nicht, warum er in Zukunft mit einem schwankenden Einkommen rechnen kann.

Die 100Pro Personal GmbH in Kleve ist seit ihrer Gründung im Jahr 2007 im Bereich der Vermittlung von qualifizierten Facharbeitern wie Mechatroniker, Maschinenschlosser, Monteuren, Elektrikern und Elektronikern beschäftigt. Bereits von Anfang an, haben wir unsere Dienstleistung auf die Bedürfnisse der Fachkräfte ausgerichtet. Hierzu zählt nicht nur eine leistungsgerechte Bezahlung, sondern ein faires, transparentes Miteinander und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und Kunden schaffen wir es ohne überzogene Regelungen eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer, Kunden und Personaldienstleister herzustellen.

Die ersten Auswertungen nach Einführung des Equal-Pays zeigen deutlich, die Mitarbeiter bei der 100Pro Personal GmbH haben bereits vorher zum Teil mehr als in den Einsatzbetrieben verdient. Wer sich also von der AÜG-Änderung eine deutliche Lohnsteigerung erhoffte, wird in den vielen Fällen enttäuscht eines Besseren belehrt.

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