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Wie hoch ist mein Verdienst bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve

Wie hoch ist mein Verdienst bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve

Wie hoch ist mein Verdienst bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve

Arbeitssuchende, welche mit dem Gedanken spielen bei einem Zeitarbeitsunternehmen zu arbeiten müssen heutzutage zweimal hinsehen um zu verstehen wie hoch ihr zukünftiger Monatslohn sein wird. In den aktuellen News möchte die 100Pro Personal GmbH Aufklärungsarbeit leisten.

Vor dem Abschluss von Tarifverträgen im Jahr 2004 konnten Zeitarbeitnehmer so bezahlt werden, wie das jeweilige Zeitarbeitsunternehmen es wollte. Ab 2004 galt ohne die Anwendung eines Tarifvertrages Equal-Treatment-Prinzip der Zeitarbeitnehmer musste das selbe wie ein Festangestellter verdienen! Zum damaligen Zeitpunkt lagen die Entgelttarife der Leiharbeiter noch erheblich unter denen von direkt Beschäftigten. Durch regelmäßige, jährliche Tarifanpassungen sind die Tariflöhne in der Zeitarbeit mittlerweile auf ein angemessenes und vergleichbares Maß angestiegen.

Trotzdem war dem Gesetzgeber diese Regelung nicht ausreichend, zusätzlich zu den Tarifverträgen haben heute auch das kürzlich geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (2017) und die Branchentarifverträge (2012) der unterschiedlichen Sparten in der Industrie, Einfluss auf den Lohn der Zeitarbeitnehmer.

Das Ineinandergreifen dieser unterschiedlichen Regelungen ist schwer zu verstehen. Wir stellen immer wieder fest, dass Zeitarbeitnehmer bei einigen Zeitarbeitsunternehmen nicht korrekt entlohnt werden. Auch aus diesem Grund legt die 100Pro Personal GmbH in Kleve bei ihrer Beratung sehr viel Wert auf Aufklärung.

Die 100Pro Personal GmbH in Kleve ist spezialisiert auf die Vermittlung von qualifizierten Fachkräften. Auch aktuell sind viele interessante Jobangebote in unserer Stellenbörse auf www.100pro-personal.de online. Deshalb verdeutlichen wir die Situation um den Tariflohn und eventuelle Zuschläge an dem Beispiel eines „Elektronikers für Betriebstechnik“.

Unabhängig von Equal-Pay oder eventuellen Branchentarifen muss zuerst auf den zukünftigen Einsatz des Zeitarbeiters geschaut werden. Die Eingruppierung des Arbeitnehmers und der daraus resultierende Tariflohn richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und nicht nach der beruflichen Qualifikation. Bewirbt sich der Elektroniker auf einen Job in der Produktion kann er, durch den Arbeitgeber, anders eingruppiert werden. Aber Achtung, einige Zeitarbeitsunternehmen gruppieren den Arbeitnehmer „absichtlich“ nicht korrekt ein. Dieses verstößt gegen das Tarifrecht und der Zeitarbeitnehmer hat deutliche Nachteile. Folgende Entgeltgruppen werden häufig angewandt: Entgeltgruppe 1 = Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.

Entgeltgruppe 2 = Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.

Entgeltgruppe 3 = Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Die Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.

Entgeltgruppe 4 = Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden, und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzt. Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 werden in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.

In Abhängigkeit von dem Zukünftigen Einsatz wird der Arbeitnehmer beim Vertragsschluss eingruppiert. Bei der 100Pro Personal GmbH, welche hauptsächlich qualifiziertes Fachpersonal beschäftigt sind die meisten Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 4 und darüber hinaus beschäftigt. Schaut der interessierte in die entsprechenden Entgelttabellen wird ein Elektroniker, welcher üblicherweise im Handwerk beschäftigt ist interessiert und zustimmend nicken.

Der Elektroniker, welcher das Lohniveau der Industrie gewohnt ist, wird im ersten Moment die Nase rümpfen. Aber genau aus diesem Grund gibt es die Branchentarifverträge. Durch diese Zuschläge erhält der Leiharbeiter zum Teil großzügige Zuschläge bis zu 60% auf den soeben erwähnten Tariflohn. Gestaffelt nach der Einsatzdauer, ab 6 Wochen bis zum 15ten Monat, erhält der Zeitarbeitnehmer in mehreren Stufen annähernd das gleiche Entgelt wie der Festangestellte Mitarbeiter des Einsatzbetriebes. Bei einigen Einsatzbetrieben der 100Pro Personal GmbH in Kleve kann der Elektroniker, durch die Zahlung von Branchenzuschlagstarifen, einen Stundenlohn von über 20,00 Euro pro Stunde erhalten.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Punkten muss bei längeren Einsätzen auch noch das Thema Equal-Pay betrachtet werden. Equal-Pay bedeutet, dass der Zeitarbeitnehmer das gleiche Geld wie ein vergleichbarer Mitarbeiter im Einsatzbetrieb erhält. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass ein Zeitarbeitnehmer den selben Lohn wie ein Festangestellter bekommen soll. Seit der Neureglung des AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist dieses gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch hier gelten Fristen und Regelungen, welche die Situation unübersichtlich machen.

Ist ein Elektroniker in einem Handwerksbetrieb beschäftigt, erhält er bereits nach 9 Monaten Equal-Pay, also das gleiche Geld wie der vergleichbare Festangestellte. Ist der Zeitarbeitnehmer in einem Industriebetrieb beschäftigt erhält er nach 15 Monaten Equal-Pay oder einen Zuschlag von 60 % auf seinen Tariflohn!

Bei diesen neuen Regelungen ist die Mitwirkung und Auskunftspflicht der Einsatzbetriebe unabdingbar. Diese müssen darüber informieren, welche Löhne die dort beschäftigten Mitarbeiter erhalten. Häufig liegen die Löhne der Zeitarbeitnehmer bei der 100Pro Personal GmbH durch Zahlungen von übertariflichen Zulagen und Fahrgeld bereits höher als die der Festangestellten.

Die Berater der 100Pro Personal in Kleve sind geschult und kennen sich in dem „neuen“ Tarifdschungel gut aus. Interessenten können sich gerne vertrauensvoll an sie wenden um sich über die mögliche Entlohnung zu informieren. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch werden alle Informationen über die mögliche Beschäftigung und die Verdienstmöglichkeiten gegeben.

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