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Ab Januar 2018 mehr Geld bei der 100Pro Personal GmbH

Ab Januar 2018 mehr Geld bei der 100Pro Personal GmbH

Ab Januar 2018 mehr Geld bei der 100Pro Personal GmbH

Auch bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve profitieren in wenigen Tagen, genauer ab Januar 2018, die ersten Mitarbeiter in der Zeitarbeit von der AÜG Reform.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit sind in Deutschland seit dem 11. Oktober 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Ursprünglich sollte das Gesetz nur den Schutz der Zeitarbeitnehmer sicherstellen. Mittlerweile dient es jedoch auch der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Zielen des Gesetzgebers.

AÜG-Novellierung zum 1. April 2017

Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen. Das Gesetz ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Damit wurde das AÜG wesentlich überarbeitet.

Zu den zentralen Vorschriften, die seit dem 1. April 2017 gelten, gehört der EqualPay-Anspruch nach 9 Monaten. Wenn wie bei der 100Pro Personal GmbH in Kleve bei der Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeitstarifverträge angewendet werden, hat der Zeitarbeitnehmer seit dem 1. April 2017 grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden einen gesetzlichen EqualPay-Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, durch Zeitarbeitstarifverträge vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts (EqualPay) abzuweichen, es sei denn, es gelten bei der Überlassung (zusätzlich) Branchenzuschlagstarifverträge. Sofern die Überlassung eines Zeitarbeitnehmers ohne Anwendung von Branchenzuschlagstarifverträgen über 9 Monate hinausgeht, muss spätestens ab Erreichen der EqualPay-Schwelle das Arbeitsentgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fixiert sein. Für das Erreichen der gesetzlichen Equal Pay-Schwelle sind vorhergehende Einsatzzeiten bei dem jeweiligen Kunden anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Unerheblich ist, ob der jeweilige Zeitarbeitnehmer über dasselbe Zeitarbeitsunternehmen oder zuvor über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen an diesen Kunden überlassen worden war.

Was bedeutet das für Mitarbeiter der 100Pro Personal GmbH in Kleve? Zeitarbeiter die in Betrieben eingesetzt sind, welche keinen Branchentarifvertrag in Anwendung bringen, erhalten ab Januar 2018, wenn sie länger als 9 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind, mit der Lohnabrechnung eine monatliche Ausgleichzahlung, den EqualPay-Zuschlag. Der EqualPay Zuschlag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Lohn eines festen Mitarbeiters bei dem Entleiher und dem tatsächlichen Lohn des Zeitarbeitnehmers. Um diese Differenz zu ermitteln, ist die 100Pro Personal GmbH in Kleve, verpflichtet in Erfahrung zu bringen, was ein Festangestellter im Arbeitsbereich des Zeitarbeitnehmers verdient. Bei der Bewertung des Entgeltes, gilt nicht nur der Lohn, auch andere Vergünstigungen des Festangestellten werden berücksichtigt. Um dieses zu dokumentieren, gibt es einen ausführlichen Fragebogen.

Die Verantwortlichen der 100Pro Personal GmbH in Kleve sind aktuell damit beschäftigt ihre Kunden, Mitarbeitern und Interessierte ausführlich über das Thema zu informieren. Zusätzlich müssen die erhobenen Daten über die Löhne und Vergünstigungen weiterverarbeitet werden. Die 100Pro Personal GmbH in Kleve wird hier von Beginn an, von dem Marktführer der Firma Landwehr mit der Software L1, professionell unterstützt. Die Software macht es Möglich den Branchentarif Zuschlag und den EqualPay Zuschlag zu ermitteln, und die Mitarbeiter korrekt abzurechnen.

Bei Fragen zum Thema „Mehr Geld ab Januar 2018“ stehen die Mitarbeiter der 100Pro Personal GmbH in Kleve gerne zur Verfügung.

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