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Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit wird immer attrativer

Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit wird immer attrativer

Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit wird immer attrativer

Die 100Pro Personal GmbH stellt hauptsächlich qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Mit dem Schwerpunkt Mitarbeiter für den Maschenbau, den Anlagenbau oder aus der Elektrotechnik zu vermitteln hat der Personalvermittler immer schon einen hohen Anspruch an die Qualifikation seiner Kandidaten. Gregor Heynen, der Geschäftsführer der 100Pro Personal GmbH freut sich, dass durch den neuen Tarifabschluss Zeitarbeit noch ein besseres Image bekommt. „Zeitarbeit wurde in Deutschland lange Zeit nicht so honoriert wie in anderen Ländern des Europäischen Auslandes. Hier sind die Zeitarbeitnehmer den Festangestellten gleichgestellt. In Deutschland erfolgt dieses aktuell erst nach einer Einsatzdauer von 9 Monaten mit dem sogenannten Equal-Pay. Trotzdem ist es heute bereits so, und erst recht nach dem neuen Tarifabschluss, dass Zeitarbeitnehmer in vielen Fällen bereits besser bezahlt werden als ihre Kollegen im Entleihbetrieb.

Die 100Pro Personal GmbH hat aktuell interessante Jobangebote mit Perspektiven zur Festanstellung bei namhaften Unternehmen am Niederrhein. Wir beraten kostenlos und unverbindlich. Auf unserer Homepage www.100pro-personal.de finden Interessenten weitere Informationen und Stellenangebote.

Am 13.02.2020 ist die Erklärungsfrist der verhandelnden Parteien zum neuen Tarif in der Zeitarbeit ohne Widerspruch abgelaufen. Somit ist der Inhalt des im Dezember bekanntgegebenen Verhandlungsergebnisses verbindlich.

Entgelttarifvertrag

erste Tariferhöhung zum 1. April 2020
dreijährige Laufzeit bis zum 31.12.2022
Tariferhöhung ab 01.04.2020: West: + 1,9 %
Tariferhöhung ab 01.04.2021: West: + 3,0 %
Tariferhöhung ab 01.04.2022: Bundesweit einheitlich: + 4,1 %

Entgeltrahmentarifvertrag

Wegfall der Höhergruppierung von EG 3 in die EG 4 nach einjähriger Betriebszugehörigkeit
Neuregelung der EG 2-4 ab 01.07.2020
Die bisherige EG2 wird in EG2a und EG2b aufgespalten:
EG 2a (neu): Tätigkeiten, die eine Anlernzeit, fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erfordern.
EG 2b (neu): Tätigkeiten, die eine fachspezifische Qualifikation erfordern
EG 3: Tätigkeiten, die eine zweijährige Ausbildung erfordern
EG 4: Tätigkeiten, die eine dreijährige Ausbildung erfordern

Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung wird schrittweise ab 2021 bis 2023 erhöht.

Urlaubsanspruch

Ab 01.01.2021 gilt eine neue tarifliche Urlaubsstaffelung:

im 1. Beschäftigungsjahr: 25 Tage
im 2.und 3. Beschäftigungsjahr:27 Tage
ab dem 4. Beschäftigungsjahr: 30 Tage
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